Tachoeinstellung

Seit Ende 2005 ist es bereits amtlich: Tachoeinstellungen sind in Deutschland verboten. Es drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder entsprechende Geldstrafen – zumindest dann, wenn die betrügerische Absicht besteht, den tatsächlichen Kilometerstand zwecks künstlicher Wertsteigerung des Fahrzeugs nach unten zu „korrigieren“. So das Gesetz.

Doch führt noch lange nicht jede Tachoeinstellung zur Verurteilung. Manchmal sind Manipulationen sogar erforderlich. Zum Beispiel, wenn ein defekter Tachometer durch ein neues oder gebrauchtes Austauschteil ersetzt wurde und der originale Kilometerstand des reparierten Fahrzeugs übernommen werden soll. Darüber hinaus dürfen Tachos justiert werden, die in der Vergangenheit betrügerisch manipuliert wurden, um den wahrhaftigen Kilometerstand wieder herzustellen.

Verbot ist also nicht gleich Verbot. Fragen zu diesem Thema beantwortet jede Fachwerkstatt gerne. Aber aufgepasst: Bei Leasing- und Mietfahrzeugen gelten keine Ausnahmen. Denn eventuell notwendige Manipulationen am Tachometer dürfen ausschließlich vom juristischen Eigentümer des Fahrzeugs in Auftrag gegeben werden!